Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Elektro Lemme GmbH & Co. KG, Dorfstraße 48, 16356 Ahrensfelde; Telefon, (0 30) 936 91 8-0, Fax (0 30) 932 87 03, Mail info@elektro-lemme.de (im Folgenden kurz Lemme) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb-ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechts-fähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
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1. Vertragsschluss 1.1 Bestellungen des Kunden bei Lemme, stellen lediglich ein Angebot an Lemme zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Lemme. 1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. 1.3 Die Annahme erfolgt durch Lemme mit gesonderter Auftragsbestä-tigung oder mit Lieferung der Ware 2. Lieferung 2.1 Lemme liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. 2.2 Angaben zur Verfügbarkeit oder zum Versand in Katalogen oder Bestellbestätigungen sind unverbindlich. Die in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine sind verbindlich. Eine vereinbarte Lieferfrist ist gegenüber einem Unternehmer auch eingehalten, wenn Lemme die Ware bis zur vereinbarten Frist dem Spediteur ausgeliefert oder abholbereit gehalten hat. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. 3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt 3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. Verpackung und Versandkosten und, soweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, zzgl. Umsatzsteuer (soweit nicht bereits ausgewiesen). 3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. 3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Lemme (nachfolgend: Vorbehaltsware). Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Lemme bis zur Erfüllung sämtlicher Lemme gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Lemme erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungs-verpflichtungen erfüllt hat. Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Lemme, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbe-haltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Lemme. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Lemme unverzüglich zu benachrichtigen. Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Lemme ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmer-kunde berechtigt, die Lemme abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtre-tung, zu verfügen. Auf Verlangen von Lemme hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Lemme die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Lemme wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Lemme freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 4. Gewährleistung 4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. 4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Lemme über die Art der Nach-erfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatz-lieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungs-anspruch nicht erfasst. 4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung. 5. Haftung Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Lemme nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkt-haftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Lemme dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängel-ansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden. 1. Kosten 1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertrags-schluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. 1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. 2. Beendigung Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen. 3. Zahlungen Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Lemme kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen. 4. Mitwirkungspflichten 4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet für die Arbeiten die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. 4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Lemme berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. 4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. 5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage 5.1 Die Angaben von Lemme über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. 5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, Einwirkung höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen. 6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden 6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. 6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. 7. erweitertes Pfandrecht Lemme steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8. Gewährleistung Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Lemme unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Lemme Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Lemme für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
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